
Sehr geehrte Immobilienverwalterinnen und -verwalter,
mit dem nun veröffentlichten Koalitionsvertrag der zukünftigen Bundesregierung ist bestätigt: Eine erneute Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) steht bevor – kaum ein Jahr nach dessen Novellierung zum 1. Januar 2024. Für viele von Ihnen, die sich in den vergangenen zwei Jahren intensiv fortgebildet haben, um die komplexen Anforderungen des GEG zu verstehen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) fachkundig zu begleiten, bedeutet das: Eine gesetzliche Grundlage für Ihre tägliche Arbeit wird sich erneut fundamental verändern.
Unabhängig von der abgeschlossenen politischen Entscheidungsfindung bleibt das übergeordnete Ziel bestehen: eine nachhaltigere und klimafreundlichere Gestaltung des Gebäudesektors. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verpflichtet Deutschland weiterhin dazu, bis Mai 2026 Regelungen zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien in nationales Recht zu überführen.
Vor diesem Hintergrund möchten wir mit einer Neuauflage der Kurzumfrage „Verwaltermonitor – Finanzieller Aufwand für energetische Sanierungen in Wohnungseigentümergemeinschaften“ an die Erhebung von 2023 anknüpfen. Ziel ist es, die Entwicklungen seitdem sichtbar zu machen, das bereits Geleistete zu erfassen und konkrete Impulse für die zukünftige Ausgestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen zu liefern.
Bitte nehmen Sie sich fünf Minuten Zeit, um die Fragen zu beantworten und uns damit wertvolle Einblicke in die aktuelle Situation zu geben.
Die Erhebung findet bis zum 23. April 2025 online statt. Ihre Antworten werden selbstverständlich anonym erfasst und ausgewertet.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Teilnahme.
Mit freundlichem Gruß
Martin Kaßler
Geschäftsführer VDIV Deutschland
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Bei inhaltlichen Rückfragen oder technischen Problemstellungen erreichen Sie Arlette Schütz unter a.schuetz@vdiv.de.